Fast-fluid HA600 User Manual Page 6

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©Fast & Fluid Management, Ha200-400-600
Einleitung & Garantie
Einleitung
Sie haben sich für den Farbdispenser von Fast & Fluid Management und damit für ein Produkt entschieden, das
auf intensiver Forschung im Bereich der Hightech-Farbdispenser basiert. Erstklassige Bauteile, handwerkliches
Know-how und modernes ergonomisches Design gewährleisten einen wartungsarmen Betrieb und ein hohes
Maß an Benutzerfreundlichkeit. Das Gerät erfüllt die Anforderungen der EG-Richtlinie 89/392/EWG über
Maschinen, der EG-Richtlinie 89/336/EWG über elektromagnetische Verträglichkeit und der EG-
Niederspannungsrichtlinie 73/32/EWG entsprechend den Verordnungen des Ministerrats der Europäischen
Gemeinschaft. Das Gerät ist mit einer CE-Kennzeichnung versehen.
Garantiebedingungen
In den vorliegenden Garantiebedingungen wird Fast & Fluid Management als 'F&FM' bezeichnet. Die zu F&FMs
Allgemeinen Verkaufsbedingungen gehörigen Garantiebedingungen werden folgendermaßen zusammengefasst
(die Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind kostenlos bei F&FM erhältlich).
F&FM garantiert den ordnungsgemäßen Betrieb gelieferter Waren für die Dauer eines Jahres, es sei denn, ein
Defekt ist auf normalen Verschleiß zurückzuführen. Die Kosten für von F&FM ausgeführte Prüfungen, in deren
Rahmen festgestellt wird, ob ein Defekt unter die Garantie fällt, werden von der anderen Partei rückerstattet,
wenn sich herausstellt, dass der Defekt nicht unter die Garantie fällt. Sollte sich herausstellen, dass ein Defekt
unter die Garantie fällt, liefert F&FM identische oder gleichwertige Waren unter den in Punkt 6 der Allgemeinen
Verkaufsbedingungen aufgeführten Bedingungen. Die in diesem Artikel beschriebenen Garantieverpflichtungen
sind nur dann gültig, wenn die von F&FM gelieferten Waren gemäß der Betriebsanleitung benutzt worden sind.
Die zur Feststellung der Anwendbarkeit der Garantie erforderlichen Arbeiten, einschließlich Reisezeit, Reise-
und Unterbringungskosten, werden zu den gängigen Tarifen in Rechnung gestellt.
Im Gegensatz zu dem oben Genannten ist F&FM nicht zu Garantieleistungen verpflichtet, wenn:
1.
die andere Partei oder ein Dritter die Reparaturen ausgeführt bzw. versucht hat, sie auszuführen, es sei
denn, F&FM hat es zuvor a/jointfilesconvert/1577014/bgelehnt, die Waren zu einem angemessenen Preis zu reparieren;
2.
F&FM beweist, dass der Defekt nicht während der Prüfung aufgetreten ist;
3.
die andere Partei es versäumt hat, F&FM unverzüglich per Brief und/oder per Fax und unter Angabe
genauer Informationen über den Defekt zu informieren und/oder F&FMs Anweisungen nicht sorgfältig
nachgekommen ist;
4.
die andere Partei es versäumt hat, die Waren sachgemäß oder gemäß F&FMs Anweisungen zu benutzen
oder zu behandeln;
5.
der Schaden auf Grund von Ereignissen entstanden ist, die nicht F&FMs Aufsicht unterlagen und die
entweder während des Transports oder der Installation aufgetreten sind.
Im nachfolgenden Text bezieht sich der Begriff "Software" auf die Standard-Computersoftware, die F&FM der
anderen Partei geliefert hat und die auf einem computerlesbaren Speichermedium gespeichert wird sowie auf
die Begleitdokumentation (Software-Handbuch) und alle gelieferten verbesserten und/oder neuen Versionen
der Software. Mit dem Begriff 'Zentralrechner' wird die Maschine bezeichnet, für die und mit der die Software
geliefert wird und auf der die Software ausschließlich verwendet werden darf.
Die andere Partei ist berechtigt, aus Gründen der betriebsinternen Sicherheit die Software ganz oder teilweise
zu kopieren (maximal 2 Kopien sind erlaubt). Diese Kopien werden mit denselben Schutzmarken und
Copyright-Kennzeichnungen sowie Registriernummern wie der Originalversion der Software versehen.
Die andere Partei wird die Software ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von F&FM weder ändern,
übersetzen, dekompilieren noch anpassen und sie auch nicht in den Quellcode umsetzen. Auf Wunsch der
anderen Partei erteilt F&FM dieser Partei die erforderlichen Informationen, um die Software mit anderer
Software direkt kommunizierfähig zu machen.
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